Änderungen beim Baurechtsamt





Diese Akten können künftig nur nach vorheriger schriftlicher Anforderung per E-Mail an BSBauen@stuttgart.de eingesehen werden. Die Akten sind in der Regel bei Maileingang bis 14 Uhr am nächsten  Arbeitstag ab 11 Uhr verfügbar. Der ausgelagerte Aktenbestand wird im Internet unter Bauen in Stuttgart regelmäßig aktualisiert.

Für umfangreiche Akteneinsichten oder um sicherzustellen, dass die Akten verfügbar sind, wird generell empfohlen, die Akten schriftlich vorzubestellen.



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