In der Veranstaltungsreihe des Chaos Computer Club Stuttgart ist am Donnerstag,
9. September, um 19.30 Uhr Nicola Apicella in der Stadtbücherei im Wilhelmspalais zu Gast.
Er machte von seinem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Recht auf Selbstauskunft Gebrauch und berichtet von den Reaktionen und Ergebnissen der
50 angeschriebenen Stellen. Der Eintritt ist frei.
Seit dem 1. April dieses Jahres können Verbraucher einmal jährlich kostenfrei Auskunft darüber verlangen, welche Daten von ihnen gespeichert sind. Diese sogenannte Selbstauskunft kann bei einer Auskunftei schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Auskunftei muss in Textform mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert wurden, woher diese Daten stammen, an wen diese Daten weitergegeben wurden sowie den Zweck der Speicherung. Zusätzlich erfährt der Verbraucher seinen „Scorewert“ und worauf dieser beruht. Der Scorewert beschreibt die Bonität eines Kunden. Grundlage für die Regelung zur Selbstauskunft ist das Bundesdatenschutzgesetz insbesondere nach den Paragraphen 19 und 34. Das Bundesdatenschutzgesetz ist im Internet auf den Seiten des Bundesjustizministeriums zu finden: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf.
Eine Studie des Bundesverbraucherministeriums ergab, dass allein bei der Schufa
46 Prozent der Daten zur Kreditwürdigkeit fehlerhaft sind. Dies zeigt, dass es einer regelmäßigen Prüfung der persönlichen Daten bei den Auskunfteien bedarf.