Stadtverwaltung
Lkw-Durchfahrtsverbot ab 1. März 2010
Am 1. März 2010 tritt das Lkw-Durchfahrtsverbot in Kraft. Durch die Umweltzone Stuttgart dürfen dann keine Lkw über 3,5 Tonnen mehr fahren. Gewerblicher und privater Lieferverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen.

Durch die Fortschreibung des Aktionsplans des Regierungspräsidiums soll die Luftqualität in der Landeshauptstadt verbessert werden. Denn die Feinstaubbelastung ist in Stuttgart nach wie vor hoch. Als erste Maßnahme dürfen deswegen ab dem 1. März auch Lkw mit modernster Motor- und Abgastechnik nicht mehr durch Stuttgart, Ostfildern und Umgebung fahren, wenn sie dort keinen Lieferauftrag haben.

Die Umweltzone wird im Wesentlichen von den Autobahnen A8 und A81, der nördlichen und östlichen Stadtgrenze Stuttgarts bis zur B14 sowie den Bundesstraßen B10 und B313 begrenzt. Die B10 mit den Abzweigen B14 Richtung Waiblingen und B28/B27a Richtung Kornwestheim bleibt zur Durchfahrt durch Stuttgart in ganzer Länge offen, weil die Landeshauptstadt keine leistungsfähige Nord-Ost-Umfahrung hat. Die Zone ist durch Wegweisertafeln und Verkehrszeichen beschildert. Dem Wunsch des Stuttgarter Gemeinderates, die B 10 in die Lkw-Durchfahrtsverbotszone einzubeziehen, ist das Regierungspräsidium nicht gefolgt.

Lieferungen laden oder entladen ist erlaubt

Ein- und ausfahren dürfen ab dem 1. März Lkw, die in dieser Zone Lieferungen zu laden oder zu entladen haben und die – soweit sie auch im Stadtgebiet Stuttgart fahren – eine grüne, gelbe oder rote (noch bis 1. Juli 2010 gültig) Umwelt-Plakette bzw. eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone haben. Bei Kontrollen ist die Liefertätigkeit gegenüber der Polizei nachzuweisen und glaubhaft zu machen. Verboten ist dagegen die bloße Durchfahrt durch diese Zone, um etwa ein außerhalb der Zone liegendes Fahrtziel auf kürzerem Wege und schneller zu erreichen. Dies gilt auch für Lkw mit gültiger Umwelt-Plakette. Um die beabsichtigte Wirkung nicht zu schmälern, werden keine Ausnahmen vom Lkw-Durchfahrtsverbot erteilt.

Weitere Maßnahmen

Als weitere Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des landesweiten Aktionsplans sind ab dem 1. Juli 2010 in Stuttgart Fahrzeuge mit roter Plakette verboten und dürfen nicht mehr durch das Stadtgebiet fahren. Ab diesem Zeitpunkt sind also nur noch gelbe und grüne Plaketten erlaubt. Die nächste Stufe tritt am 1. Januar 2012 in Kraft: Dann sind nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei. Auf die beabsichtigte freie Zufahrt für Fahrzeuge mit roter Plakette zum Parkhaus Albplatz wurde bei der Fortschreibung des Aktionsplans zur Luftreinhaltung verzichtet. Ebenfalls zum 1. März 2010 tritt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B14 zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel von derzeit 60km/h auf künftig 50 km/h in Kraft. Dadurch wird die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten B14 zwischen Marienplatz und Schwanenplatztunnel vereinheitlicht.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter den Telefonnummern (0711) 216 – 1595 und – 3530 sowie im Internet unter

www.stuttgart.de/lkw-fahrverbot

oder

www.stuttgart.de/umweltzone

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