Bürgerportal für Stuttgart Nord
Viele Städte in vielen Städten haben etwas ähnliches Versucht. Die Idee ist ja auch nicht schlecht, Langzeitarbeitslose bekommen ein Gehalt und machen dafür einen freiwilligen Dienst für die Gemeinschaft. Es hapert aber einfach daran das Langzeitarbeitslose einfach kein Interesse haben
Auch ist die Idee sinnfrei. Denn würden man das bundesweit ausrollen würden sicher mehr Menschen Hunde ausführen oder Bilder malen. Vermutlich vorzugsweise die Menschen die heute in Lohn und Brot stehen und Ihre Hobbys nebenbei ausüben. Das Konzept funktioniert aber nur dann wenn viele arbeiten und das ganze Finanzieren.
Ein ehrliches Konzept wäre es die Steuern zu senken oder die Absetzbarkeit für Haushaltsleistengen zu reduzieren. Könnte ich einfach einen Helfen engagieren der meine Wasserflaschen trägt und den mit einem einfachen Beleg abrechnen und steuer mildern absetzen, würde ich da tun. Ich denke die viele Leergutssammler würden auch für 5 Euro die Einkäufe der Oma Müller nachhause tragen.
In der dritten Welt hat selbst die einfache Verkäuferin eine Putzfrau die deren Wohnung putzt und die Putzfrau lässt sich von einen Fahrer zum nächsten Job fahren.
In Deutschland kann sich selbst die Mittelschicht keinen Handwerker mehr leisten.
Wenn ein deutsche Maler seine Arbeitsstunde mit 48,40 Euro abrechnet, entfallen hier schon etwa 15 Euro auf den Stundenlohn. Die Lohnzusatzkosten betragen circa 12,37 Euro und die Gemeinkosten ungefähr 18,56 Euro. Das Unternehmen erzielt also letztendlich nur 2,47 Euro Gewinn.
Und jetzt wollen wir Menschen ein Gehalt zahlen die nichts tun, das die Menschen zahlen die etwas arbeiten. Wie wäre es statt dessen wenn wir die Transaktionssteuer einführen, die Kerosinsteuer erhöhen und den Maut hochsetzen. Das Geld wird direkt als „Deutschland Rendite“ an die Bürger ausgezahlt die heute die meiste Steuer zahlen. Aber nicht die meiste Steuer als Einzelperson sondern als Steuerzahlengruppe: Die Mittelschicht.
Die geben das Geld dann aus und den Binnenmarkt boomt.
Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:
15. April 2023 ist nun Ende